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Stolpersteine: Zusatzversicherungen kündigen oder Ablehungen 

  • Wichtig: Kündigen Sie Ihre «alte» Zusatzversicherung sicherheitshalber erst, wenn der Vertrag mit der «neuen» unter Dach und Fach ist! Die Krankenkassen sind nicht dazu verpflichtet, mit Ihnen einen Zusatzversicherungsvertrag abzuschliessen: sie können neue Verträge ablehnen. Und das tun die Versicherer beispielsweise, wenn Sie in ihren Augen ein (zu) grosses Risiko darstellen. So werden beispielsweise Anträge von Menschen, die über 50 sind oder die gewisse Krankheiten durchgemacht haben, oft nicht angenommen.
  • Fristen beachten! In der Regel laufen Zusatzversicherungsverträge über ein Jahr bei einer Kündigungsfrist von drei Monaten. In diesem Fall muss die Kündigung spätestens am letzten Arbeitstag im September bei der Versicherung eintreffen.
  • Es gibt aber auch Versicherungen mit mehrjähriger Laufdauer und längeren Kündigungsfristen. Wenn Sie Ihre Zusatzversicherung dort nicht rechtzeitig kündigen, verlängert sich der Vertrag um die festgelegte Dauer. Informieren Sie sich also frühzeitig über die geltende Kündigungsfrist.
  • Achten Sie beim Abschluss einer Versicherung darauf, dass sie nach einem Jahr gekündet werden kann.
  • Erhöht sich die Prämie bei der Zusatzversicherung, so sind Sie berechtigt die Versicherung innert einer bestimmten Frist zu kündigen. Achtung: Vertraglich vorgesehene Prämienerhöhungen führen nicht zu einer Kündigungsmöglichkeit.

Was ist eine Vorerkrankung?
Eine Krankheit oder Verletzung, die Sie haben, bevor Sie einen neuen Krankenversicherungstarif abschließen, kann als "Vorerkrankung" gelten. Krankheiten wie Diabetes, COPD, Krebs und Schlafapnoe können Beispiele für Vorerkrankungen sein. Sie sind in der Regel chronisch oder langfristig.

Wie werden Vorerkrankungen festgestellt?
Eine Vorerkrankung ist in der Regel eine Krankheit, für die Sie eine Behandlung oder Diagnose erhalten haben, bevor Sie sich bei einer neuen Krankenkasse angemeldet haben. In der Schweiz prüft eine Krankenvenversicherungsgesellschaft Ihren Antrag auf Aufnahme in die Versicherung und konnte Ihnen, wenn sie eine Vorerkrankung feststellte, den Versicherungsschutz im Bereich "Zusatzversicherung" ablehnen oder nur für das bestimmte Leiden der Krankheit

Was sind einige Beispiele für Vorerkrankungen?
Chronische Krankheiten und Gesundheitszustände, einschließlich vieler Formen von Krebs, Diabetes, Lupus, Epilepsie und Depressionen, können als Vorerkrankungen gelten. Eine Schwangerschaft vor der Aufnahme in die Versicherung gilt ebenfalls als Vorerkrankung und chronische Erkrankung, obwohl auch weniger schwere Erkrankungen wie Akne, Asthma, Angstzustände und Schlafapnoe in Frage kommen können.

Kann mir eine Krankenversicherung verweigert werden, wenn ich eine Vorerkrankung habe? 
Da die Grundversicherung für alle in der Schweiz lebenden Personen obligatorisch ist, können Sie aufgrund einer Krankheit oder sonstigen Beschwerden von der Grundversicherung nicht abgelehnt werden. Anders sieht es jedoch bei den Zusatzversicherungen aus: Erst nach einer ausführlichen Gesundheitsdeklaration wird über die Aufnahme oder Ablehnung entschieden. In einigen Fällen wird auch eine Versicherungsdeckung mit Vorbehalt angeboten, welche die Behandlung der bereits vorhandenen Erkrankungen ausschliesst.

Gründe für die Ablehnung einer Zusatzversicherung
Entscheidend für die Aufnahme ist, neben Ihrem aktuellen Gesundheitszustand, auch Ihre gesundheitliche Verfassung in der Vergangenheit. Jeder Versicherer legt die Kriterien zur Bestimmung der Risiken selbst fest. So kann es passieren, dass Sie von einer Zusatzversicherung abgelehnt wurden, während Sie bei einer anderen Gesellschaft angenommen werden.

Nach der Ablehnung durch den Versicherer: Kann ich noch eine Zusatzversicherung bekommen?
Die folgenden Tipps können nach einer Ablehnung dabei helfen, doch noch eine Zusatzversicherungsdeckung zu erhalten:

  • Bei der Antragsstellung sorgfältig vorgehen
  • Egal, ob Sie den ersten oder den fünften Antrag stellen: Trotz der möglichen Ablehnung sollten Sie die Fragen nach Ihrer Gesundheit ausführlich und wahrheitsgemäss beantworten. Tun Sie dies nicht, kann der Versicherer eine künftige Kostenübernahme nachträglich verweigern.
  • Anfragen bei verschiedenen Versicherern stellen
  • Wurden Sie bereits von einer Zusatzversicherung abgelehnt, muss dies nicht heissen, dass andere Versicherer Sie auch ablehnen werden. Meist lohnt es sich, mehrere Anfragen zu stellen, da die Versicherer das Risiko einzelner Erkrankungen zum Teil sehr unterschiedlich bewerten.
  • Unterstützung des Arztes kann helfen
  • Sind Sie von früheren Leiden bereits vollständig geheilt und ist nicht mit weiteren Behandlungen zu rechnen, können Sie sich dies von Ihrem Arzt bestätigen lassen. Ein medizinisches Gutachten kann die Risikobeurteilung der Zusatzversicherung zu Ihren Gunsten beeinflussen.

Achtung: Keine Kündigung ohne verbindliche Zusage
Haben Sie bereits eine Zusatzversicherung und möchten diese wechseln, lautet das oberste Gebot: Kündigen Sie nicht, ohne eine verbindliche und vollständige Zusage des neuen Versicherers! Im schlimmsten Fall verlieren Sie Ihren aktuellen Versicherungsschutz und werden von keiner neuen Gesellschaft angenommen.

Fazit & Empfehlung
Von einer Zusatzversicherung abgelehnt zu werden ist ärgerlich, trotzdem bedeutet es nicht, dass Sie keinen vergleichbaren Versicherungsschutz erhalten können. Stattdessen lohnt es sich, Anfragen bei mehreren Versicherern zu stellen, da Risiken von jedem Anbieter unterschiedlich eingestuft werden.

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