Sie verlassen Novartis
Sie können auch nach Austritt aus der Firma Ihre Krankenversicherung bei der SWICA weiterführen zu gleichen Konditionen, sofern Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten. Für alle anderen Versicherungen endet der Kollektivrabatt auf den nächsten Zeitpunkt der Prämienfälligkeit.
Änderungen der Adresse und Wohnsitzverlegung müssen Sie gemäss den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (bei SWICA Artikel 12 / Artikel 15) innerhalb von 30 Tagen direkt an die Versicherungsgesellschaft melden, und die Versicherung endet unter anderem durch Auslandswegzug automatisch gemäss Abmeldebescheinigung welches Sie bitte direkt via Email melden/zustellen.
Mögliche Deckungslücken schliessen
Mit dem Austritt aus der Firma können Lücken im Versicherungsschutz entstehen, insbesondere in folgenden Bereichen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns.
Bei Umzug ins Ausland
Um Ihre Versicherungspolice per Wegzug zu beenden, senden Sie den entsprechenden Versicherungen die Abmeldebescheinigung. Diese erhalten Sie bei Ihrer Wohnsitzgemeinde. Bei Umzug ins Ausland gelten spezielle Bedingungen. Bitte informieren Sie uns am besten persönlich. Mehr hier
Vorteilhafte Konditionen
Nebst individueller Beratung profitieren Sie von attraktiven Leistungs- und Prämienangeboten.
Persönliche Beratung
Versicherungsberatung Novartis
+41 61 324 97 97
novartis.versicherungsberatung @ novartis.com
Wichtig
Unsere Beratung erfolgt nach objektiven Kriterien, gestützt auf die von den Mitarbeitenden erhaltenen Informationen. Für den definitiven Abschluss beziehungsweise Nicht-Abschluss sind ausschliesslich die Mitarbeitenden selbst verantwortlich.