Unfall

Kurz und bündig

Sie als Novartis Mitarbeiter in der Schweiz sind gemäss dem Bundesgesetz "UVG", bei der SUVA grundversichert.

  • Laut dem Unfallversicherungsgesetz (UVG) sind alle Arbeitnehmenden in der Schweiz durch ihre Arbeitgeberin oder ihren Arbeitgeber obligatorisch gegen Unfälle und Berufskrankheiten versichert.
  • Wer mindestens acht Wochenstunden beim selben Unternehmen arbeitet, ist zusätzlich gegen Nichtberufsunfälle (NBU) versichert.
  • Bei der Suva sind diese Personen dann obligatorisch versichert, wenn deren Arbeitgeberin oder Arbeitgeber im Zuständigkeitsbereich der Suva tätig ist. Ausschlaggebend sind hier die in den Betrieben ausgeübten Tätigkeiten.
  • Betriebe, die nicht in den Zuständigkeitsbereich der Suva fallen, können ihre Mitarbeitenden bei einem anderen Unfallversicherer versichern.

Achtung: Der Unfallbegriff ist per Gesetz definiert.

Der Unfallbegriff ist im Gesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG) definiert. Ein Unfall ist die

  1. plötzliche,
  2. nicht beabsichtigte schädigende Einwirkung
  3. eines ungewöhnlichen äusseren Faktors
  4. auf den menschlichen Körper,
  5. die eine Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen, psychischen Gesundheit oder den Tod zur Folge hat.

Alle genannten Punkte müssen erfüllt sein, damit die Unfallversicherung zum Zug kommt – ansonsten handelt es sich per Definition um einen Fall für die Kranken- beziehungsweise die Krankentaggeldversicherung. 

Beispiele für Unfälle

Typische Beispiele von Unfällen sind Folgende:

Stolpern auf Treppe mit Meniskusriss

Der sportliche Simon trägt beim Umzug eine Kiste in den zweiten Stock und stolpert unverhofft über den untersten Treppenabsatz. Dabei reisst er sich den Meniskus. Das ist ein Unfall, da sich Simon plötzlich durch einen ungewöhnlichen äusseren Faktor (Kiste + Treppenabsatz) eine Verletzung zugezogen hat.

Schnitt in den Daumen

Sophie arbeitet auf dem Bau und schneidet sich mit der Stichsäge in den Daumen. Das ist ein Unfall, da sich Sophie plötzlich mit der Stichsäge geschnitten hat.

Insektenstich oder Zeckenbiss

Johann greift bei der Gartenarbeit aus Versehen in ein Bienennest und wird von den wütenden Bienen zünftig ins Gesicht gestochen. Da sein Auge zuschwillt, fällt er bei der Arbeit ein paar Tage aus. Insektenstiche sowie auch Zeckenbisse gelten als Unfälle.

Beispiele für «kein Unfall»

Es gibt auch Fälle, die den oben beschriebenen sehr ähnlich sind, die aber nicht als Unfälle gelten, weil einer der nötigen Aspekte aus der Unfalldefinition fehlt.

Ob ein gemeldetes Ereignis einen Unfall darstellt, wird von der Suva immer geprüft. Dabei halten wir uns an das Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG), das Unfallversicherungsgesetz (UVG), das Krankenversicherungsgesetz (KVG) und die entsprechenden Verordnungen.

Folgende Fälle zeigen Beispiele, die nicht als Unfälle gelten. Diese Fälle werden von der Krankenkasse bezahlt:

Ohrenpfeifen nach Konzert

Kathrin leidet seit dem Besuch eines Rockkonzerts unter einem extremen Pfeifen in den Ohren. Für den negativen Entscheid der Unfallversicherung ist hier der fehlende Faktor «Plötzlichkeit» verantwortlich, denn Kathrin war der lauten Musik über längere Zeitausgesetzt. Anders sieht es z.B. aus, wenn Leo einen Tinnitus erleidet, weil er vor der Abfahrt seines Zuges sehr nahe beim Zugführer steht und dieser mit der lauten Trillerpfeife in sein Ohr pfeift.

«Hexenschuss» beim Heben einer Kiste

Im Beispiel von Ernesto, der auf der Baustelle eine schwere Kiste hebt und dem es plötzlich in den Rücken schiesst, fehlt wiederum der ungewöhnliche äussere Faktor. Das Heben von schweren Kisten gehört zu den normalen Tätigkeiten eines Bauarbeiters. Würde er hingegen auf dem nassen Boden ausrutschen und stürzen, wäre das ein ungewöhnlicher äusserer Faktor, der zum Unfall führte und die Unfallversicherung würde bezahlen.

Absichtliches Ritzen der Haut

Ein Beispiel für absichtliche Körperschädigung liegt im Fall von Nadia vor, die sich mit einem spitzen Gegenstand die Haut ritzt. Verletzt man sich selbst absichtlich, ist das kein Unfall und muss von der Krankenkasse bezahlt werden. Dies im Gegensatz zu einem unabsichtlichen Schnitt in den Finger beim Kochen oder Blumenschneiden.

Zahnschaden nach Verspeisen eines 3-Königs-Kuchen

Thomas beisst auf den König im Dreikönigskuchen und ein Stück seines Zahnes bricht heraus. Dies ist ebenfalls kein Unfall per Definition. Es ist klar, dass sich im Dreikönigskuchen ein Fremdkörper befindet. Somit ist das nichts Ungewöhnliches und man sollte beim Kauen entsprechend vorsichtig sein. Beisst man hingegen bei einer gekauften Kirschtorte auf einen Kirschstein, dann gilt dies als Unfall. Mit einem Kirschstein in der Torte muss man nicht rechnen.

Unfall oder Krankheit? Welche Versicherung bezahlt? (suva.ch)

Factsheet Unfallversicherung: Übersicht über die Leistungen (suva.ch)


Überprüfen Sie Ihre persönliche Unfalldeckung

Heilungskosten (Pflegeleistungen und Kostenvergütungen)

Sie sind durch die SUVA-Unfallversicherung bei Spitalaufenthalten für die Kosten der Behandlung, Unterkunft und Verpflegung in der allgemeinen Abteilung versichert. Falls Sie bei Ihrer Krankenkasse eine Versicherung für halbprivate oder private Abteilung haben, ist dort in der Regel das Unfallrisiko miteingeschlossen. Es empfiehlt sich jedoch, das zu prüfen. Bei einem Unfall im Ausland sind die Unfallversicherungsleistungen eingeschränkt: Es wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, die bei der Behandlung in der Schweiz entstanden wären. Es ist empfehlenswert, sich z.B. bei Reisen in die USA, Kanada und Australien zusätzlich zu versichern. Auch Reise-, Transport-, Bergungs- und Rettungskosten bei medizinischer Notwendigkeit sind im Ausland betraglich begrenzt versichert. Hier hilft ebenfalls eine zusätzliche Versicherung. Bei SWICA wäre dies z.B der Unfallzusatz "Infortuna Heilungskosten Zusatzversicherung".


Zahlt die Versicherung trotz Kündigung weiter?

«Ich hatte einen Unfall. Zurzeit bin ich arbeitsunfähig und erhalte Taggelder der betrieblichen Unfallversicherung. Jetzt möchte ich meine Stelle kündigen. Erhalte ich nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses weiterhin Unfalltaggelder?»

Ja. Laut Gesetz erlischt der Taggeldanspruch gegenüber der Unfallversicherung erst mit der Wiedererlangung der vollen Arbeitsfähigkeit, mit dem Beginn einer ­Rente oder mit dem Tod des Versicherten. Eine Kündigung des Arbeitsverhältnisses ändert nichts daran – unabhängig davon, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer kündigt. Sie werden also so lange Unfall­taggelder erhalten, bis Sie wieder voll ­arbeitsfähig sind oder eine Invalidenrente erhalten.

2010_D_Original_de_21071.pdf


Melden Sie einen Unfall raschmöglichst

Unfallmeldung über das Novartis Intranet bitte hier:  UKA Send (novartis.intra)  

Oder SunetLight | Suva

SUVA Kostengutsprachen

SUVA Basel Telefon +41 58 411 12 13, E-Mail: suva.mitte@suva.ch, Kd-Nr 412-8036.0

Nicht vergessen

Klären Sie ab, ob Sie eine Unfallzusatzversicherung abgeschlossen haben (in der Regel Ihre Krankenzusatzversicherung) und informieren Sie die Leistungserbringer mit entsprechender Versicherten Nummer. 

Unfall im Ausland, Notfall?   

Wenn Sie sich im Ausland befinden und Hilfe benötigen, +41 848 724 144  Assistance Soforthilfe