FAQ's

Hier finden Sie Antworten auf häufige Fragen. Weitere Informationen zu Versicherungsfragen und Erklärungen zur Krankenversicherung finden Sie hier:

Krankenversicherung

Wer kann der Kollektivkrankenversicherung beitreten?

Alle Mitarbeitenden von Novartis mit unbefristeter Anstellung können dem Kollektivvertrag für Heilungskostenversicherung beitreten. Die im gleichen Haushalt lebenden Ehe- und Lebenspartner sowie die unterstützungspflichtigen Kinder bis zum 25. Altersjahr können ebenfalls von den Vorteilen des Kollektivvertrages profitieren. Eine Neuaufnahme in die Versicherung ist bis höchstens zum 60. Altersjahr möglich.

Welchen Kündigungstermin müssen Sie beachten?

Die obligatorische Grundversicherung nach KVG (Krankenversicherungsgesetz) kann mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist jeweils auf den 30. Juni und den 31. Dezember gekündigt werden. Grundversicherungen mit wählbaren Franchisen und alternativen Modellen wie Hausarzt oder Telmed sind jedoch nur auf Jahresende kündbar. Zusatzversicherungen nach VVG (Versicherungsvertragsgesetz) sind meist nur mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist auf den 31. Dezember eines Jahres kündbar, sofern nicht eine längere Vertragsdauer vereinbart wurde (einige Anbieter kennen längere Kündigungsfristen). Nach Ankündigung einer Prämienerhöhung auf Ende eines Kalenderjahres können Grund- und Zusatzversicherungen innerhalb von maximal 30 Tagen gekündigt werden.

Wann und wie wird Ihre Prämie belastet?

Die Prämien werden monatlich – wo gegeben für die ganze Familie – direkt von Ihrem Salär bzw. von Ihrer Rente jeweils für den laufenden Monat abgezogen.

Können Sie nach Weggang von Novartis im Kollektivvertrag bleiben?

Ja, sofern Sie Ihren Wohnsitz in der Schweiz behalten. Bei Umzug ins Ausland gelten spezielle Bedingungen.

Sachversicherung

Wie bestimmen Sie Ihre Versicherungssumme für die Hausratversicherung?

Die Versicherungssumme soll dem Neuwert Ihres Hausrates entsprechen. Hilfreich zu dessen Bestimmung ist das Inventarblatt oder eine Hilfstabelle des Versicherers. Versichern Sie einen zu tiefen Wert Ihres Hausrats, resultiert eine sogenannte Unterversicherung.

Eine Unterversicherung kann für Sie unangenehme Folgen haben, da Ihnen im Vergütungsfall nicht der volle Schaden ersetzt wird. Auch bei eventuellem Teilschaden wird die Versicherungsleistung proportional zur Unterversicherung gekürzt.

Wie bezahlen Sie Ihre Prämien?

Der Versicherer wird Ihnen nach Abschluss der Versicherung eine Prämienrechnung zustellen, welche mittels Einzahlungsschein zu bezahlen ist.

Welche Laufzeit wählen Sie für Ihre Versicherung?

Mit Vorteil schliessen Sie Verträge immer nur für ein Jahr ab. So bleiben Sie flexibel und können den Versicherer nach Ablauf eines Jahres wieder wechseln.

Unfallversicherung

Wo und wie sind Sie gegen Unfall versichert?

Grundsätzlich sind Sie als Mitarbeitender von Novartis obligatorisch bei der SUVA gegen die Folgen von Berufs- und Nichtberufs-Unfällen versichert, sofern Sie mehr als 8 Stunden pro Woche arbeiten.

Unfallversicherung

Was machen Sie bei einem Unfall?

Vielen Dank für Ihre Frage zur Unfallversicherung. Die SUVA, der Versicherungsträger der Unfall-Grundversicherung ist verpflichtet, Leistungen im Voraus zu erbringen und den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestbetrag gemäss Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) zu berücksichtigen. Leistungen, die darüber hinausgehen können, können bei der Unfallzusatzversicherung Ihrer Krankenkasse beantragt werden. Bitte kontaktieren Sie – in Ergänzung zur SUVA – ebenfalls Ihre Krankenzusatzversicherung, ansonsten das Spital nur Grunddeckungs-Massnahmen einleitet. 

 

Wie meldet man einen Unfall?

Sie können einen Unfall online melden. Der gemeldete Unfall wird automatisch bearbeitet und an die SUVA weitergeleitet. 

 

Bitte benutzen Sie den folgenden Link:

UKA Send (novartis.intra) oder kontaktieren Sie die Service-Nummer: +41 61 324 44 44 

 

Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, mich jederzeit zu kontaktieren.

Wie sind Sie bei einem Unfall im Ausland versichert?

Für die medizinische Behandlung im Ausland - ambulant oder im Spital, inkl. Arzneimittel und ärztlich verordnete Kuren - wird höchstens der doppelte Betrag der Kosten vergütet, der bei Behandlung in der Schweiz entstanden wäre (Spital allgemeine Abteilung).

Kosten für notwendige Bergungs- und Rettungsmassnahmen sowie für medizinisch notwendige Reisen und Transporte werden zurzeit höchstens bis CHF 25'200 vergütet. Da dieser Betrag für eine Repatriierung aus einem fernen Land unter Umständen nicht ausreicht, empfiehlt sich für solche Fälle der Abschluss einer entsprechenden Zusatzversicherung. – Auf Geschäftsreisen übernimmt Novartis subsidiär die entsprechenden Kosten (siehe Spesenreglement).

Im Übrigen gewährt die SUVA bei Unfällen im Ausland die gleichen Leistungen wie bei Unfällen in der Schweiz. 

 

Besteht die Möglichkeit eine Unfallversicherung abzuschliessen nach Austritt aus der Firma oder bei unbezahltem Urlaub?

Sie können Ihre Unfalldeckung für längstens 6 Monate verlängern. Für diese sogenannte Abredeversicherung erhalten Sie das entsprechende Formular bei HR Services Switzerland, Telefonnummer: +41 (0)61 324 44 44 oder bei uns.