Businesstrip

Beginn und Ende des Versicherungsschutzes bei einer Novartis bewilligten Geschäftsreise (z.B Kongress in New York)

Der Versicherungsschutz beginnt in dem Moment, in dem die versicherte Person ihren gewöhnlichen Wohn- oder Arbeitsort (auch im Land der Beschäftigung) verlässt (massgebend ist der Ort, den sie zuletzt verlassen hat) und endet mit der Rückkehr an den gewöhnlichen Wohn- oder Arbeitsort (massgebend ist der Ort, an den sie zuerst zurückkehrt).

Reisen von Außendienstmitarbeitern zu ihren Kunden innerhalb der Schweiz sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.

Geltungsbereich und Dauer der Versicherung

Die Versicherung deckt Geschäftsreisen weltweit für bis zu 12 Monate. Geschäftsreisen innerhalb des Wohn- oder Arbeitslandes sind nur versichert, wenn die einfache Entfernung mindestens 24 km beträgt.

Versicherte Personen

Gruppe 1 der versicherten Personen

Alle Mitarbeitenden von Novartis und ihren Tochtergesellschaften mit Sitz in der Schweiz.

Gruppe 2 der versicherten Personen

Mitreisende Ehegatten, Lebenspartner und/oder eingetragene Partner sowie Kinder von Versicherten der Gruppe 1, sofern sie den Versicherten der Gruppe 1 auf einer Geschäftsreise begleiten

Gruppe 3 der versicherten Personen

Gäste, die auf Kosten und mit Wissen und Einverständnis von Novartis oder Tochtergesellschaften mit Sitz in der Schweiz eine Geschäftsreise unternehmen.

Versicherte Leistungen

Der effektive Umfang der Versicherung im Einzelfall richtet sich nach den entsprechenden vertraglichen Bestimmungen (Versicherungspolice zwischen Novartis und der Zürich Versicherung und den jeweiligen Versicherungsvertragsbedingungen) und den gesetzlichen Vorschriften. Eine grobe, nicht präjudizielle Übersicht findet sich in Art. 8.

Unfall- und Krankheitsfälle

Bitte verwenden Sie das Schadenformular (Kontakt Versicherungsservice Novartis) und senden Sie dieses zusammen mit allfälligen Zahlungsbelegen an eine der folgenden Adressen, je nach Beantwortung der Fragen:

Sind Sie in der Schweiz beschäftigt bzw. wohnhaft?

Wenn ja, wenden Sie sich bitte an: businesstravelsome protection@with obfuscationzurich.ch

Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG
Assistance Claims, Postfach, CH - 8085 Zürich 

Sind Sie ausserhalb der Schweiz angestellt/domiziliert?

Wenn ja, kontaktieren Sie bitte:

E-Mail: a&h_correspondence@uk.zurich.com

Zurich GCUK Accident & Health Claims Team, 3000A Parkway, Whiteley, Fareham, PO15 7JZ, UK

 

Überblick über die Leistungen

  • Invaliditätskapital im Falle eines Unfalls
  • Todesfallkapital bei Unfall
  • Bestattungskosten
  • Behandlungskosten in Ergänzung zur bestehenden Privatversicherung / Sozialversicherung
  • Medizinische Evakuierung und Repatriierung
  • Rückführung der sterblichen Überreste
  • Such- und Rettungsaktionen
  • Zahnärztliche Notfallbehandlung
  • Sachschäden infolge eines Unfalls
  • Krankenhaustagegeld
  • Stornierungs-/Annullierungskosten
  • Reiseschutz - Unterbrechung oder Abbruch der Reise
  • Reisegepäckversicherung - Zusatzdeckung
  • Verspätetes Reisegepäck
  • Autovermietung - Ausschluss der Selbstbeteiligung
  • Geschäftsreise - Privathaftpflicht
  • Rechtsschutz im Falle einer Strafverfolgung

Hinweis: Mit Ausnahme der Fallpauschalen und des Krankenhaustagegeldes sind alle anderen Leistungen grundsätzlich subsidiär, d.h. sie werden nur ergänzend zu einer bestehenden Sozial- oder Privatversicherung gezahlt. Kostenbeteiligungen (z.B. Franchise/Zuschläge) dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden, so Art. 64 Abs. 8 Krankenversicherungsgesetz.  Kumulierte Höchstsummen pro Schadenfall: 31.300.000; für mehrmotorige Luftfahrzeuge: 24.460.000; für alle anderen Luftfahrzeuge 4.900.000.

Diese Informationsseite soll den versicherten Personen einen klaren und prägnanten Überblick über den wesentlichen Inhalt des vorliegenden Versicherungsvertrages zwischen Novartis und der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG geben. Novartis ist nicht verpflichtet, diese Informationsseite bei Änderungen der Police oder des Versicherungsvertrages oder bei anderen Ereignissen auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Rechte und Pflichten der beiden Vertragsparteien ergeben sich ausschliesslich aus der jeweils gültigen Police der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG, den Bedingungen des jeweils gültigen Versicherungsvertrages und den geltenden Gesetzen. Diese Versicherung ist nicht Bestandteil des Arbeitsvertrages, und es steht Novartis frei, die Bedingungen jederzeit ohne Zustimmung der Mitarbeitenden zu ändern oder den Versicherungsvertrag mit der Zürich Versicherungs-Gesellschaft AG unter Einhaltung der geltenden Kündigungsfristen zu kündigen, wodurch sich auch Ihre Rechte und Pflichten in Bezug auf die Police und den Versicherungsvertrag entsprechend ändern oder erlöschen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an Insurance Services Novartis.