Vorteile bei SWICA
Patrick Meier, Olivina Markaj, Michael Laflin, Veronique Roesch und das Team von Inhouse Insurance Services Novartis stehen Ihnen als Novartis Mitarbeiter und Ihren Familienangehörigen exklusiv rund um die Uhr zur Verfügung, unter anderem mit der personalisierten innovativen App „mySWICA“ oder über das Portal, wo Sie alle Belege per Foto pushen können.
Ein verlässlicher Partner, wenn unerwartete Krankheitskosten auf mich oder meiner Familie zukommen und wir uns keine Sorgen machen müssen
- Pünktliche Zahlung der Arztrechnungen
- Geschlechterneutrale Prämie
- Keine Gesundheitsfragebogen oder Prüfung bei "Silber"
- Verlässlicher Partner
- Keine langen Wartezeiten am Telefon
- Regelmässiger Spitzenplatz in der Kundenzufriedenheit
- Ersparnisse durch zahlreiche Partnerschaften
- Verzicht auf Mehrjahresverträge
- Abschlussaltertarif bleibt lebenslang unverändert
- Tiefere Kostenbeteiligung
- Beiträge an über 100 Angebote für Gesundheitsförderung und Prävention
- 365 Tage im Jahr, rund um die Uhr für Sie da
- Persönliche Unterstützung bei Krankheit oder Unfall
- Gleichstellung von Schul- und Komplementärmedizin
- BENEVITA: Digitaler Gesundheitscoach mit Bonusprogramm
- BENECURA: Digitale Gesundheitsberatung mit SymptomCheck
- mySWICA: Versicherungsanliegen digital erledigen
- Vorteilhafter Novartis Rahmenvertrag speziell für mich ausgehandelt
- 25% Rabatt in den Zusatzversicherungen halbprivat, privat weltweit, oder privat flex (Hospita Private Weltweit, halbprivat oder Flex)
- 10% Rabatt in der allgemeinen Spitalabteilung, ganze Schweiz (Hospita allgemein)
- 10% Rabatt bei ambulanten Behandlungen weltweit geplant, und 90% Kontrolluntersuchungen, Fitnessstudio etc (Produkt: Optima)
- Zur SWICA-NOVARTIS Partnerseite
- Gesundheitsbonusprogramm "Benevita" bis zu 15% Rabatt
- Libre Passage für: Completa Top, Praeventa, Infortuna, Hospita General (Aufnahme ohne die übliche Gesundheitsprüfung mit möglichen Ablehnungen oder Vorbehalten).
- Kostenlose telefonische Gesundheitsberatung: Telefon +41 (0) 44 404 86 06
Ein flexibler Partner, wenn ich weiss, dass ich monatlich innerhalb der FAVORIT Modellen switchen kann.
In der Grundversicherung können Sie mit einer Erhöhung der Jahresfranchise auf 2500.- maximal 47% einsparen, eine maximale Prämienreduktion von CHF 1540.- pro Jahr. Je nach Kanton und Region können Sie gegenüber der konventionellen Grundversicherung (Standard) von attraktiven Prämienrabatten profitieren wie die folgenden "Alternativ-Modelle" zeigen:
- FAVORIT CASA: Ihr Hausarzt als erste Anlaufstelle - 16.5%
- FAVORIT MEDICA: Freie Wahl aus der Ärzteliste - 13%
- FAVORIT MEDPHARM: SWICA-Partnerapotheken oder santé24 für eine Ersteinschätzung - 23.5%
- FAVORIT BESTCARE: santé24 oder SWICA-Partnerpraxen als erste Anlaufstelle
- FAVORIT MULTICHOICE: BENECURA-App, santé24 oder SWICA-Partnerapotheke für Erstkontakt - 20%
- FAVORIT SANTE: SWICA-Partnerpraxen als erste Anlaufstelle - 22.5%
- FAVORIT TELMED: Telemedizinische Beratung durch santé24 für eine Ersteinschätzung - 12%
- STANDARD: Freie Arztwahl
Ihre Verantwortung: Meldepflicht unter KVG Art. 3
- Anmeldung bei der Krankenkasse: Alle Personen, die in der Schweiz leben, müssen sich innerhalb von drei Monaten nach ihrem Zuzug oder nach der Geburt bei einer anerkannten Krankenkasse versichern (Art. 3 Abs. 1 KVG).
- Meldung von Änderungen: Versicherte sind verpflichtet, ihrer Krankenkasse relevante Änderungen, wie z. B. einen Umzug, eine Änderung des Einkommens oder des Familienstands, mitzuteilen, da diese Informationen Auswirkungen auf die Prämienberechnung oder die Versicherungsleistungen haben. Diese Pflicht wird auch in der Verordnung über die Krankenversicherung (KVV), insbesondere in Artikel 6, weiter konkretisiert.
- Zuzug oder Wegzug: Wer neu in die Schweiz zieht oder das Land verlässt, muss dies ebenfalls der Krankenkasse mitteilen, damit die Versicherung entsprechend angepasst oder beendet werden kann.
Ziel dieser Meldepflicht ist es, sicherzustellen, dass alle Personen in der Schweiz versichert sind und dass ihre Angaben aktuell bleiben, um korrekte Prämien und Leistungen zu gewährleisten. Wer seine Meldepflicht nicht erfüllt, muss mit Sanktionen oder nachträglichen Prämienforderungen rechnen.